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Anlass & Stiftungsform

Anlass

Die Evangelische Emmaus-Gemeinde hat eine Vielzahl von Aufgaben und Verpflichtungen zu tragen. Da die Zuschüsse aus Kirchensteuermitteln rückläufig sind, wurde nach Möglichkeiten gesucht, die für die Gemeindearbeit benötigten Mittel weiterhin garantieren zu können.
Der Kirchenvorstand der Emmaus-Gemeinde gründete daher am 01.10.2007 die „Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg“, gemeinschaftlich mit 38 Gründungsstifterinnen und Gründungsstiftern. Rasch fand die Stiftung weitere Zustifter, die mit ihrer Unterstützung der Stiftung zum Erfolg verhalfen und noch immer verhelfen.

Stiftungsform

Die „Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg“ ist eine nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung in der Verwaltung der Evangelische Emmaus-Gemeinde Frankfurt als Treuhänder, und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. Die Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Organe der Stiftung sind die Stiftungsversammlung und das Kuratorium. Wer mindestens 500 € zugestiftet hat, ist Mitglied der Stiftungsversammlung und damit stimmberechtigt. Das Kuratorium besteht aus drei Personen Ein Kuratoriumsmitglied wird von der Stiftungsversammlung gewählt. Die anderen beiden Kuratoriumsmitglieder, alle sind ehrenamtlich tätig, werden vom Kirchenvorstand gewählt.
Die derzeitigen Kuratoriumsmitglieder sind Bettina Bürkle (Vorsitzende), Monika Ilkenhans und Christoph Schulze. Das Kuratorium beschließt auf Antrag des Kirchenvorstandes über die Verwendung der Stiftungsmittel. In der jährlichen Stiftungsversammlung informiert das Kuratorium über die Entwicklung und die Vorhaben der Stiftung. So ist eine enge Verzahnung zwischen Stiftung und Gemeinde gewährleistet.

Stiftungsausschuss

Ein weiteres Gremium der Stiftung ist der Stiftungsausschuss. Dem Stiftungsausschuss gehören Gemeindemitglieder an, die sich besonders für die Ziele und Vorhaben der Stiftung engagieren. Hier werden Projekte diskutiert, die die Gemeindearbeit verbessern und unterstützen können. Der Stiftungsausschuss tagt drei-bis viermal pro Jahr. Der Stiftungsausschuss setzt sich zusammen aus Herrn Klaus Enders (ehem. Mitglied des Kuratoriums 2014-2017), Dr. Ronald Weichert, Dr. Matthias Rau ( beide Mitglieder im KV) und den Mitgliedern des Kuratoriums. Vorsitzende des Stiftungsausschusses ist Pfarrerin i.R. Elke Jung.

 


Stiftung - Ziele

Die „Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg“ unterstützt die Arbeit der Evangelischen Emmaus-Gemeinde Frankfurt durch die Bereitstellung von Mitteln für:

  • die Förderung von Projekten und Schwerpunkten auf den Gebieten

    • der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit
    • der Erwachsenenbildung, z. B. durch Seminare
    • der musikalischen Arbeit

  • die Finanzierung der Personalkosten von zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchengemeinde für die kirchlichen Projekte der Evangelischen Emmaus-Gemeinde Frankfurt

Zuwendungen an die Stiftung haben eine langfristige Perspektive. Die Stiftung ist eine auf die Zukunft ausgerichtete Unternehmung, da das Kapital unangetastet für spätere Generationen erhalten bleibt. Die Erträge werden für die Förderung der Arbeit der Emmausgemeinde verwendet.
Darüber hinaus erhoffen wir uns eine Stärkung der Gemeinschaft und eine engere Bindung an die Gemeinde.

Die Stiftung wurde am 1. Oktober 2007 gegründet, gemeinschaftlich von 38 Gründungsstifterinnen und Gründungsstiftern sowie der Gemeinde mit einem Anfangskapital von insgesamt 51.000 Euro.

 


Stiftung - Zustiftung/Spende

Die „Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg“ wendet sich an alle der Gemeinde verbundene Personen, die zum Beispiel

  • den Wunsch haben, dass auch langfristig eine lebendige Gemeindearbeit ermöglicht wird,
  • die gute Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde gemacht haben und nun ihren Beitrag leisten wollen, dass dies auch in Zukunft möglich bleibt,
  • die aufgrund persönlicher Zuwendungen wie z.B. durch Besuchsdienste in ihrem Testament ihre Dankbarkeit zeigen und dies auch für Andere sichern möchten,
  • die keine Erben haben, aber die Gemeinde langfristig unterstützen und sichern wollen
  • die bereit sind, als Empfänger von nicht eingeplantem Geld (z.B. größere Steuerrückzahlung, eine Erbschaft o.ä.) die Gemeinde daran teilhaben zu lassen,
  • deren Spenden im Laufe eines Jahres die Grenze von 5% ihres Einkommens übersteigen, weil sie den Zehnten abgeben. Zuwendungen an die Stiftung können zusätzlich geltend gemacht werden.

Zustiftungen werden unserem Stiftungskapital zugeführt und steigern somit dauerhaft die Erträge, die der Stiftungsarbeit zu Gute kommen. Zustiftungen sind in jeder Höhe willkommen und können auch in anderer verwertbaren Form wie z.B. ein Grundstück, Haus, Schmuck oder Kunstgegenstände der Stiftung übergeben werden. Die Stiftung kann auch testamentarisch durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis bedacht werden. Solche Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. Der Stiftungsausschuss hilft Ihnen dabei gerne weiter.

Auch Spenden sind willkommen. Diese werden nicht dem Stiftungskapital zugeführt, sondern als Stiftungsmittel direkt dem Stiftungszweck zugewendet.

Alle Formen der Zuwendung werden steuerlich besonders gefördert, Sie erhalten eine entsprechende Zuwendungsbestätigung.

Wenn Sie sich beteiligen wollen, sprechen Sie uns an oder schicken eine kurze Erklärung an die „Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg“.

Eine Überweisung an die Ev. Emmausgemeinde können Sie tätigen auf folgende Bankverbindung:

Bankverbindung

IBAN: DE09 5206 0410 0004 1020 70
BIC: GENODEF1EK1
Bank: Evangelische Bank

Bitte unbedingt Verwendungszweck angeben:

  • Zustiftung für „Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg“
    oder
  • Spende für „Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg“

 


Stiftung - Erfolge

Ansprechpartner

Vorsitzende des Stiftungsausschusses:

Elke Jung
Telefon: (069) 52 56 48

und die Mitglieder des Kuratoriums

Stiftungskapital

 

Stand am 30.06.2022
132.155,60 Euro
75 Stifterinnen und Stifter

 


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